1197, Z. 30). Im Übrigen sagte sie konstant aus und schilderte auf Frage, ob sie ihre bisherigen Aussagen in Bezug auf den Beschuldigten bestätige, den gesamten Hintergrund seines Aufenthalts in ihrer Wohnung noch einmal in freier Erzählung (pag. 1196, Z. 23 ff.). Dabei erwähnte sie dieselben nebensächlichen Details und Emotionen wie in der Untersuchung, so beispielsweise, dass sie den Beschuldigten nur widerwillig bei sich aufgenommen habe («leider ja gesagt», pag. 1196, Z. 29 f.; vgl. pag. 628, Z. 84 ff.), oder dass dieser das Abendessen als «Bettelarm-Essen» bezeichnet habe (pag. 1196, Z. 31; vgl. pag. 645, Z. 329 f.).