1196, Z. 14 ff.). Ihr Auftreten vor der Vorinstanz widerspiegelt mithin die im Arztbericht der Psychiatrie Spitäler AD.________ vom 22. September 2021 vermerkten Charakterzüge, insbesondere ihre mangelnde Selbstbehauptungsfähigkeit als Folge mehrjähriger posttraumatischer Belastungsstörung und wiederholter