Lebhaft schilderte sie Emotionen und innere Vorgänge, beispielsweise dass sie den Beschuldigten nach dem Abendessen eigentlich habe loswerden wollen (pag. 628, Z. 84) oder dass das anale Eindringen «mega weh» getan habe (pag. 628 f., Z. 92 f.). Eindrücklich schilderte die Straf- und Zivilklägerin ihre Gefühlslage auch eingangs der zweiten Befragung vom 16. Oktober 2017. Auf Frage nach ihrem Befinden sagte sie aus, die «Schisssituation», in der sie sich befinde, belaste sie. Sie sei unsicher und habe sich letzte Woche zuhause verbarrikadiert, weil sie sich hilflos und alleine gefühlt habe (pag. 640, Z. 42 ff.).