13 (pag. 635, Z. 446). Die Befragung wurde sodann um 15:34 Uhr beendet. Am 16. Oktober 2017 fand die zweite Befragung durch die Polizei statt (pag. 638 ff.). Die Erstaussagen der Straf- und Zivilklägerin erscheinen der Kammer stimmig, lebensnah und detailliert. Dies obwohl der Zeitraum bis zur ersten (formellen) Einvernahme beschwerlich gewesen sein muss. Nach der nächtlichen Polizeimeldung um 03:42 Uhr dauerte es rund 12 Stunden bis zur Befragung. Nach dieser langen Zeit mit mehreren informellen Befragungen und einer forensisch-gynäkologischen Untersuchung im Frauenspital Bern (pag.