Er habe ihren Rücken und Kopf nach unten auf die Matratze gedrückt und sie habe nichts mehr machen können. Er habe sie dann einfach «wundgfigget». Es sei trocken sowie rot gewesen und habe weh getan. Nach mehreren weiteren Fragen sagte die Straf- und Zivilklägerin, sie wolle jetzt einfach nach Hause (pag. 633, Z. 339). Es gehe ihr nicht gut und ihr sei schlecht