1284 ff.). Allfällige Ergänzungen der Kammer sowie die Aussagen der Parteien an der oberinstanzlichen Verhandlung werden direkt in den nachfolgenden Ausführungen aufgegriffen. 9.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Für eine Zusammenfassung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wird auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz (Ziff. III.2.2. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1284 ff.) sowie auf das Protokoll der oberinstanzlichen Einvernahme verwiesen (pag. 1535 ff.). Ergänzend gilt es festzuhalten, dass die Straf- und Zivilklägerin erstmals am 6. Oktober 2017 um 13:37 Uhr befragt wurde (pag.