II.1.-5.), die Schuldsprüche wegen Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (Ziff. III.5.) und wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. III.6), der Sanktionenpunkt betreffend die Übertretungsbusse (Ziff. III.3.) sowie die Einstellung des Widerrufsverfahrens (Ziff. IV.1. und 2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Mangels eines Antrags