_, S.___-strasse, z.N. von C.________. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, zur Bezahlung von CHF 8'000.00 Genugtuung zuzüglich Zinses zu 5% seit Rechtskraft des Urteils an die Straf- und Zivilkälgerin C.________. 4. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag von CHF 1'500.00 sei gestützt auf Art. 73 StGB zur Deckung der Genugtuung von CHF 8'000.00 an die Straf- und Zivilklägerin zu verwenden. 5. Das Honorar der amtlichen Rechtsbeiständin von C.____