3. Herrn A.________ sei eine angemessene Entschädigung i.S.v. Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO für die ihm entstandenen wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, zuzusprechen (Reisekosten Berlin-Thun und München-Bern). 4. Herrn A.________ sei eine Genugtuung i.S.v. Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO in der Höhe von CHF 5'600.00 für die unrechtmässig angeordnete Untersuchungshaft und vorläufige Festnahme auszurichten. 5. Es seien die weiteren nötigen Verfügungen zu erlassen.