Die Zeugin Y.________ beantragte kurz vor der oberinstanzlichen Verhandlung telefonisch ebenfalls eine Konfrontationsvermeidung und bat darum, dass ihre Befragung vor der Kammer in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgen solle. Der Antrag wurde an der oberinstanzlichen Verhandlung gutgeheissen (pag. 1533). 6. Anträge der Parteien 6.1 Verteidigung Rechtsanwalt Dr. B.________ beantragte namens des Beschuldigten oberinstanzlich Folgendes (pag. 1585 ff.): I. Es sei festzustellen, dass