Weiter sei der Beschuldigte um die Möglichkeit dankbar, die Einvernahmen, bei denen er zwecks Konfrontationsvermeidung nicht im Gerichtssaal anwesend sein werde, in Echtzeit mitverfolgen zu können. Die Kammer hiess das Dispensationsgesuch des Beschuldigten im Sinne des Antrags mit Verfügung vom 5. August 2022 gut und wies ihn im Übrigen darauf hin, dass keine geeignete Möglichkeit zur Verfolgung der Einvernahmen in Echtzeit besteht (pag. 1529 f.). Die Zeugin Y._____