. Mit Gesuch vom 6. August 2021 ersuchte der Beschuldigte um Dispensation von der Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. – 16. Dezember 2021, eventualiter um Ermöglichung der Teilnahme via Videotelefonie, subeventualiter um Kostengutsprache für die Reise von Berlin nach Thun (recte Bern) und zurück und für eine Unterkunft vom 13. – 17. Dezember 2021 sowie um die Gewährung freien Geleits für die Einreise in die Schweiz (pag. 1397 f.). Die Kammer wies diese Anträge mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 ab.