5 3. Verschiebung oberinstanzliche Verhandlung Die ursprünglich für 14.-16. Dezember 2021 angesetzte oberinstanzliche Verhandlung musste mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 von Amtes wegen abgesetzt werden (pag. 1442 f.). Grund dafür waren kurzfristig eingeführte Einreisebeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie. Die oberinstanzliche Verhandlung wurde nach erfolgter Terminumfrage auf den 17.-19. August 2022 terminiert (pag. 1480 f.). Die Parteien und die Zeugin wurden entsprechend vorgeladen.