2. Berufung und Berichtigung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt Dr. B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 18. Dezember 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 1265). Mit Verfügung vom 23. Dezember 2020 wurde Ziffer VII. 4. des Urteils der Vorinstanz vom 9. Dezember 2020 wie folgt berichtigt (pag. 1268 f.): Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN 1.________ sowie PCN 2.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA- ProfilG).