2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1'500.00 wird gestützt auf Art. 73 StGB in der Höhe von CHF 1'500.00 zur Deckung der Genugtuung von CHF 8'000.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verwendet. 3. Die beschlagnahmte Waffe (Dolch) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN 1.________ sowie PCN 2.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).