3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 9'461.25. IV. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ wird gemäss Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt. 2. Für das Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. 1. Die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt Dr. B.________ werden wie folgt bestimmt: [Honorartabelle]