3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 5. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (Anteil 1/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'900.00 (Gericht: CHF 3'333.35, Untersuchung CHF 2'066.65, Auftritt Staatsanwaltschaft: CHF 500.00) und Auslagen von CHF 4'061.25 (Gericht: CHF 68.65 Untersuchung: CHF 3'992.60) insgesamt bestimmt auf CHF 9'961.25.