3. wegen Übertretung gegen das (alte) Ausländergesetz (Art. 120 Abs. 1 Bst. A aAuG), angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 17.04.2017 bis 30.05.2017 in Interlaken, F.________, J.________, K.________ und anderswo, sowie angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 17.07.2017 bis 24.11.2017 in K.________; 4. wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 BetmG), angeblich begangen am 06.10.2017 in K.________, Bahnhofplatz, und anderswo wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: