__ im oberinstanzlichen Parteivortrag [pag. 463]). Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt der vorliegend zu beurteilenden Delikte bereits Vater war (pag. 450). Es bestanden somit auch während der Delinquenz, jedenfalls soweit ersichtlich, stabile familiäre Verhältnisse. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Beschuldigte gezwungen sieht, für seine Gesellschaft D.________ GmbH den Konkurs anzumelden und die Geschäfte künftig über die von der Mutter geführte Gesellschaft E.________ GmbH weiterzuführen, sowie in Anbetracht der akuten Schuldenlage (vgl. Ziff.