Vorliegend fällt auf, dass der Beschuldigte im Verlauf dieser Probezeit mehrfach delinquierte. Entsprechend mussten bezüglich der vorerwähnten, bedingt ausgesprochenen Strafe im Zeitraum von Dezember 2016 bis Mai 2018 nicht weniger als vier Widerrufsverfahren durchgeführt werden. In zwei Widerrufsverfahren wurde die Probezeit verlängert (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezember 2016; Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. September 2017), in zwei weiteren Verfahren auf einen Widerruf verzichtet (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2017;