19 16. Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. August 2015 zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à CHF 20.00 verurteilt. Für 200 Tagessätze wurde der bedingte Strafvollzug gewährt und die Probezeit auf vier Jahre festgelegt. Die Probezeit wurde zweimal um ein Jahr verlängert und dauerte bis am 14. August 2021 und nicht – wie die Vorinstanz festhielt – bis am 3. Januar 2019.