15. Vorbringen des Beschuldigten In Bezug auf den Widerruf betonte die Verteidigung anlässlich der Berufungsverhandlung insbesondere, dass sich das Leben des Beschuldigten mittlerweile grundlegend geändert habe. Er sei für seine Kinder da und schaue zu seinem Geschäft. Auch sei der Beschuldigte daran, gemeinsam mit seiner Mutter die Situation derart aufzugleisen, dass er auch in Bezug auf seine Schulden auf einen grünen Zweig komme.