10. Täterkomponenten Bezüglich dem Vorleben und der persönlichen Verhältnisse kann vorab auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 389 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): A.________ wuchs in K.________(Ortschaft) bei seiner Familie auf. Sein Vater ist ehemaliger I.________ (Funktion) und seine Mutter ist Hausfrau (gelernte S.________ (Funktion)). Er hat zwei Schwestern (Jahrgang 1990 und 2003). A.________ selber ist verheiratet und hat zwei Kinder (Jahrgang 2018 und 2019).