Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte wusste, dass er über keinen Führerausweis verfügte und lenkte dennoch mit direktem Vorsatz ein Motorfahrzeug. Der tatsächliche Zweck der Fahrt liess sich beweismässig nicht erstellen, die Tat wäre aber ohne weiteres vermeidbar gewesen. So gab der Beschuldigte an, er hätte stattdessen ein Taxi bestellen