(Ortschaft)-R.________ (Ortschaft)-K.________ (Ortschaft) und damit über eine Strecke von mindestens 15 Kilometer ein Motorfahrzeug, ohne dass er im Besitze eines Führerausweises war. Es handelt sich hierbei zwar um eine vergleichsweise kurze Strecke, sie liegt jedoch in einem überbauten bzw. städtischen Gebiet mit zahlreichen Kreuzungen, Kreiseln und Fussgängerüberquerungen. Der Beschuldigte wurde an einem Werktag um 17:30 Uhr angehalten (pag. 1). Wie die Vorinstanz richtig ausführte, herrscht auf dieser Strecke um diese Zeit notorisch ein hohes Verkehrsaufkommen, womit eine höhere Gefährdung Dritter einherging.