9. Asperation für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung 9.1 Objektive Tatschwere Zum Schutz der Verkehrssicherheit darf nur ein Motorfahrzeug führen, wer über die erforderliche Fahrberechtigung verfügt. Das geschützte Rechtsgut liegt in der Verkehrssicherheit, beziehungsweise im Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wobei fingiert wird, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der nicht im Besitz einer Fahrberechtigung ist, das Fahrzeug nicht genügend beherrscht und damit eine Gefahr für andere darstellt (vgl.