12 Der Beschuldigte verwendete den gefälschten Betreibungsregisterauszug, um seine Chancen bei der Bewerbung auf eine Wohnung zu erhöhen. Der Vermieter sollte folglich aufgrund des gefälschten amtlichen Dokuments davon ausgehen, dass gegen den Beschuldigte keine Betreibungen vorliegen, während tatsächlich 117 Verlustscheine im Gesamtbetrag von über CHF 200'000.00 gegen ihn ausgestellt worden waren (pag. 94 f.). Entgegen der Auffassung der Vorinstanz (pag.