11 CHF 9'500.00 begleichen (pag. 459, Z. 32 f.). Aus Sicht der Kammer besteht vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der finanziellen Lage sowie unter Berücksichtigung der derzeitigen Einkünfte kaum eine Möglichkeit, dass der Beschuldigte ebenfalls eine (zusätzliche) Geldstrafe bezahlen könnte. Daran ändert auch das Vorbringen der Verteidigung nichts, der Beschuldigte wäre bereit, für eine Geldstrafe monatlich CHF 200.00 zu bezahlen (vgl. dazu die Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Parteivortrag [pag.