Die Schuldenlage des Beschuldigten hat seit dem erstinstanzlichen Urteil, zu dessen Zeitpunkt gestützt auf den Auszug aus dem Bestreibungsregister 128 Verlustscheine in der Höhe von CHF 227'641.55 bestanden, eine Verschlechterung von über CHF 17'000.00 erfahren. Dies, obwohl der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung angab, er zahle seine offenen Rechnungen fortwährend und bemühe sich, in die Zukunft zu schauen und quasi bei 0 anzufangen (pag. 332, Z. 6). Auch im Berufungsverfahren führte er aus, die regelmässigen Rechnungen und das Wichtigste zu zahlen (pag.