458, Z. 4 f.) lebt die Familie nahe am Existenzminimum. Der neunseitige Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten umfasst ungetilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von über CHF 245'000.00 (pag. 423 ff.). Alleine im Jahre 2021 wurden sieben Verlustscheine ausgestellt und Pfändungsverfahren bezüglich dreier Forderungen eingeleitet. Die Schuldenlage des Beschuldigten hat seit dem erstinstanzlichen Urteil, zu dessen Zeitpunkt gestützt auf den Auszug aus dem Bestreibungsregister 128 Verlustscheine in der Höhe von CHF 227'641.55 bestanden, eine Verschlechterung von über CHF 17'000.00 erfahren.