Am 12. September 2019, also nur rund fünf Monate später, machte sich der Beschuldigte erneut strafbar und reichte zwecks Wohnungsbewerbung einen gefälschten Betreibungsregisterauszug ein. Auch den Vorakten PEN 15 7 ist dem Protokoll der Hauptverhandlung zu entnehmen, dass der Beschuldigte, auf einen allfälligen Widerruf angesprochen, aussagte, es sei für ihn wie ein Neuanfang und er hoffe auf Goodwill von Seiten des Gerichtspräsidenten. Er konzentriere sich zur Zeit auf andere Dinge und versuche, auf legalem Weg Dinge aufzubauen (S. 13, Z. 28 f. des Protokolls der Haupt- und Widerrufsverhandlung vom 11. August 2015).