459, Z. 15 f.). Diese Absicht der Besserung äusserte der Beschuldigte bereits anlässlich der delegierten Einvernahme vom 24. April 2019, bei der er angab, er sei in psychologischer Behandlung wegen seines Verhaltens, wegen dem er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerate und er wolle seine Vergangenheit regeln (pag. 9, Z. 81 f. und Z. 85 f.). Am 12. September 2019, also nur rund fünf Monate später, machte sich der Beschuldigte erneut strafbar und reichte zwecks Wohnungsbewerbung einen gefälschten Betreibungsregisterauszug ein.