Unter anderem führte er, von den vorherig ausgesprochenen Geldstrafen unbeeindruckt, immer wieder Motorfahrzeuge ohne die entsprechende Berechtigung. Indem sich der Beschuldigte mehrfach über die Tatsache hinwegsetzte, über keinen Führerausweis zu verfügen, offenbarte er eine hartnäckige Bereitschaft, kriminell zu handeln und legte mithin eine absolute Uneinsichtigkeit an den Tag.