457, Z. 4 f.). Gegen den Beschuldigten wurden folglich zwischen Juli 2012 und Mai 2018 sieben Geldstrafen ausgesprochen und diese – mit Ausnahme eines teilbedingten Vollzugs – allesamt vollzogen. In Bezug auf die zu beurteilende Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sticht ins Auge, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von fünf Jahren (2013 bis 2018) mehrfach und teils einschlägig Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung beging. Unter anderem führte er, von den vorherig ausgesprochenen Geldstrafen unbeeindruckt, immer wieder Motorfahrzeuge ohne die entsprechende Berechtigung.