Ein weiterer Strafbefehl aus demselben Jahr betraf die mehrfache Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und eine Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, wofür der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse verurteilt wurde (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. September 2017). Am 1. Mai 2018 erfolgte die letzte aktenkundige Verurteilung des Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 108 Tagessätzen sowie einer Busse, dies wegen Unterlassen der Buchführung, Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren sowie Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern (Strafbefehl