Im Jahr 2017 erfolgte eine erneute Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2017). Ein weiterer Strafbefehl aus demselben Jahr betraf die mehrfache Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und eine Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, wofür der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse verurteilt wurde (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. September 2017).