Die Schuldsprüche bezogen sich unter anderem auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das mehrfache Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung. Ein Jahr später wurde der Beschuldigte wegen Vergehen gegen das Waffen- und das Strassenverkehrsgesetz mit einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen bestraft (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezember 2016). Im Jahr 2017 erfolgte eine erneute Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2017).