8 mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, verurteilt (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Februar 2013) und hierfür mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen sanktioniert. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. August 2015 erfolgte eine Verurteilung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen unter Anrechnung von 61 Tagen Untersuchungshaft. Die Schuldsprüche bezogen sich unter anderem auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das mehrfache Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung.