Der Kammer liegt der vierseitige Strafregisterauszug des Beschuldigten vor (pag. 443 f.). Diesem kann entnommen werden, dass der Beschuldigte im Jahre 2012 wegen verschiedener Vermögensdelikte zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse verurteilt wurde (Urteil der Jugendanwaltschaft Bern- Mittelland vom 17. Juli 2012). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 1. Mai 2018 erfolgte dann der Widerruf des bedingten Strafvollzugs sowie der Vollzug der Strafe. Im Jahre 2013 wurde der Beschuldigte wegen Irreführung der Rechtspflege und Strassenverkehrsdelikten, unter anderem wegen