Auch die Frau habe Einkünfte in Form von Krankentaggeld und beabsichtige, künftig wieder zu arbeiten. Schliesslich sei davon auszugehen, dass durch die Unterstützung der Mutter die Geschäfte vorangetrieben und dadurch die finanzielle Ausgangslage ebenfalls verbessert werde. Zum erstinstanzlichen Urteilszeitpunkt sei zwar noch unsicher gewesen, wie es mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Beschuldigten weitergehe, aber heute habe er nachweisen können, dass dies funktioniere und er ein Einkommen erziele. Folglich habe sich die Situation seither grundlegend verändert (pag.