7 psychologischen Tests bestanden. Es habe sich gezeigt, dass sich der Charakter des Beschuldigten in den letzten Jahren positiv verändert habe. Mittlerweile sei er reflektiert und sehe ein, was er falsch gemacht habe. Dementsprechend mache es aus dieser Optik keinen Sinn, den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die Verteidigung führte anlässlich der Berufungsverhandlung weiter aus, der Beschuldigte habe die Möglichkeit, CHF 200.00 im Monat zu zahlen.