III. Rechtliche Würdigung Angesichts der rechtskräftigen Schuldsprüche und des zu beachtenden Verschlechterungsverbots (vgl. Ziff. I.5. hiervor) kann vollumfänglich auf die rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz zur Urkundenfälschung (pag. 381 ff., S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) sowie zur Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (pag. 384 f., S. 14 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen werden. 5 IV. Strafzumessung