_, auf welchen F.________ auf einer serbischen Facebook-Seite gestossen war, mit der Fälschung der Betreibungsregisterauszüge, lautend auf ihn sowie auf seine Frau, so dass auf seinem Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen ersichtlich waren. Der Beschuldigte weist in Wahrheit einen 11-seitigen Betreibungsregisterauszug mit Verlustscheinen im Gesamtwert von mehr als CHF 200'000.00 auf. Die beiden gefälschten Auszüge reichte der Beschuldigte bzw. seine Frau am 12. September 2019 per E-Mail an die C.________ AG im Rahmen einer Wohnungsbewerbung ein.