_ (Ortschaft)-R.________ (Ortschaft)-K.________ (Ortschaft) den Personenwagen G.________ (Kennzeichen) VW Polo, obwohl er wusste, dass er nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügte. Der Beschuldigte beauftragte am 12. September 2019 an der P.________ (Adresse) in K.________(Ortschaft), zusammen mit seiner Ehefrau, F.________, einen Mann, angeblich namens Q.________, auf welchen F.________ auf einer serbischen Facebook-Seite gestossen war, mit der Fälschung der Betreibungsregisterauszüge, lautend auf ihn sowie auf seine Frau, so dass auf seinem Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen ersichtlich waren.