Diese Punkte des erstinstanzlichen Urteils sind damit durch die Kammer neu zu beurteilen. Mit Blick auf den Umfang der Berufung ist demnach vorab festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 7. Oktober 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte schuldig erklärt wurde des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, begangen am 14. August 2018 auf der Strecke K.________ (Ortschaft)-R.________ (Ortschaft)-K.________ (Ortschaft) sowie der Urkundenfälschung, begangen am 12. September 2019 in K.________(Ortschaft) (Ziff. I.1. und I.2. erster Abschnitt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).