3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 25. Oktober 2021 (pag. 443 ff.), ein aktueller Betreibungsregisterauszug, datierend vom 7. Oktober 2021 (pag. 423 ff.), sowie ein aktueller Leumundsbericht, datierend vom 3. November 2021 (pag. 447 ff.), samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, datierend vom 25. Oktober 2021 (pag. 450 f.), eingeholt.