2 IV. Auf den Widerruf des mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14.08.2015 für eine bedingte Geldstrafe von 200 Tagessätzen à CHF 20.00 gewährten bedingten Vollzugs sei zu verzichten. V. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss einzureichender Honorarnote gerichtlich zu bestimmen. VI. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen.