II. A.________ (vgt.) sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30.00, total CHF 2'400.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 80 Tagen, zu verurteilen. III. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und A.________ (vgt.) sei für das oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten auszurichten.