Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 7. Oktober 2020 (PEN 19 453) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________, schuldig gesprochen wurde wegen 1. des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, begangen am 14.08.2018 auf der Strecke K.________ (Ortschaft)-R.________ (Ortschaft)-K.________ (Ortschaft); 2. der Urkundenfälschung, begangen am 12.09.2019 in K.________(Ortschaft); unter Auferlegung der Verfahrenskosten gemäss Ziff. I./2..