2. Berufung Gegen das Urteil der Vorinstanz meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, fristgerecht die Berufung an (pag. 359). Mit Verfügung vom 22. Februar 2021 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 396 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 15. März 2021 stellte die Verteidigung des Beschuldigten in der Sache folgende Anträge (pag. 402 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 7. Oktober 2020 (PEN 19 453) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.__